Lageplan in Soltau und Walsrode
Erstellung des amtlichen Lageplans im Landkreis Rotenburg und im Gebiet von Soltau bis Walsrode
Eine der wichtigsten Dokumente während der Vorbereitung eines Bauvorhabens ist der amtliche Lageplan. Dieser Plan bildet die Bauvorlage für den städtebaulichen Vorbescheid, für die Baugenehmigung und für das Bauanzeigeverfahren. Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Manfred Seitz ist im Land Niedersachsen berechtigt die hoheitlichen Vermessungsleistungen durchzuführen und die amtlichen Lage- und Höhenpläne zu beurkunden. Der Sitz des Büros befindet sich am westlichen Rand der Lüneburger Heide, in Visselhövede. Wir erbringen unsere Leistungen für Bauherren und Behörden im Landkreis Rotenburg und besuchen Baustellen von Soltau bis Walsrode.
Grundlage für den amtlichen Lageplan des Bauvorhabens sind die eigenen Messungen des Ingenieurbüros Manfred Seitz und die Unterlagen aus dem Liegenschaftskataster. Bei der Vermessung vor Ort überprüfen wir die Grundstücksgrenzen und dokumentieren die Gegebenheiten auf dem Baugrundstück sowie die Bebauung auf den angrenzenden Flächen. Welche Angabe der amtliche Plan genau aufführen muss, ist in der niedersächsischen Bauvorlageverordnung festgelegt worden. Dazu gehören:
- die Lage des Grundstückes zur Nordrichtung
- die Bezeichnung und Eigentümer des Grundstücks sowie der Nachbargrundstücke
- Flächen, die Flurstücknummern und die Flurstückgrenzen
- die Höhenlage
- Details zu angrenzenden öffentlichen Flächen wie Straße und Wege
- Angaben über Flächen, für die Dienstbarkeiten oder Baulasten eingetragen sind
- Informationen zur vorhandenen Bebauung und der Abstandsflächen zum Nachbarn
Die amtlichen Vermessungen werden auf den Lageplänen maßstabsgetreu dargestellt. Für die Datenermittlung nutzen unsere Mitarbeiter neueste Laser- und Nivelliergeräte sowie die Unterstützung durch Satelliten. Der amtliche Plan der Bebauungsverhältnisse bildet die Grundlage für die weiteren Planungen, zum Beispiel für den objektbezogenen Plan, den Plan für die Außenanlagen und den für die Grundstücksentwässerung.
Wir sind für Sie da - ob als Bauherr in Walsrode, Rotenberg oder Soltau, sprechen Sie uns an. Kompetente Mitarbeiter beraten Sie gern. Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung.